Die Weihe gehört zu den sieben Sakramenten. Das Weihesakrament wird aufgeteilt in Bischofs-, Priester- und Diakonenweihe. Gespendet werden darf es nur getauften und gefirmten Männern. Von den Weihekandidaten wird verlangt, dass sie "einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, das erforderliche Wissen besitzen, sich eines guten Rufes erfreuen, durch untadelige Sitten und bewährte Tugenden sowie andere physische und psychische Qualitäten … ausgezeichnet sind" (c. 1029 CIC/1983). Bischöfe dürfen nur mit Erlaubnis des Papstes, Priester und Diakone nur mit Erlaubnis des zuständigen Oberen, also des Diözesanbischofs oder Ordensoberen geweiht werden. Durch die Weihe wird die geweihte Person einer bestimmten Diözese oder einem Orden eingegliedert. Die einmal durch Handauflegung des Bischofs und Weihegebet gültig gespendete Weihe ist unwiderruflich und unwiederholbar. Sie verleiht dem Geweihten, der durch die Weihe zum geistlichen Dienst bestellt wird, den sog. "character indelebilis", ein untilgbares Prägemal. Dieses unauslöschliche Mal verbindet den Geweihten ein Leben lang mit Gott.