Datum:
Veröffentlicht: 21.1.21

Für unsere Gottesdienstbesucher ergibt sich folgende Neuerung:
Die bisher für Teilnehmer von Gottesdiensten und von Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaften nach § 6 Nr. 3 der 11. BayIfSMV bestehende Maskenpflicht wird durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt. FFP2-Masken bieten dabei für den jeweiligen Träger einen wesentlich besseren Eigenschutz gegen virushaltige Aerosole im Vergleich zu Alltagsmasken, wodurch die Gefahr einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 beim Zusammentreffen mit anderen Personen in Gottesdiensten und Zusammenkünften anderer Glaubensgemeinschaft erheblich reduziert werden kann.
J.G.